Unter Berücksichtigung der Sächsischen Coronaschutzverordnung in der ab 01.03.2022 gültigen Fassung. Stand: 14.03.2022. Das Konzept wird regelmäßig aktualisiert und an die geltende Coronaschutzverordnung angepasst.
1. Allgemeine Regeln
Es gelten die allgemein gültigen Hygieneregeln. Besucher mit typischen Symptomen, die mit einer Coronaerkrankung in Verbindung gebracht werden, werden aufgefordert, der Veranstaltung fernzubleiben.
Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt oder Aufenthalt verwehrt.
Auf dem Messegelände stehen Desinfektionsmittelspender zur Verfügung. Jeder Gast ist angehalten, sich vor dem Betreten der Räumlichkeiten die Hände zu desinfizieren.
Allgemein genutzte Oberflächen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. In den Sanitärräumen stehen Papierhandtücher und Desinfektionsspender bereit und werden regelmäßig nachgefüllt. Die sanitären Anlagen werden täglich gereinigt und desinfiziert. An den Veranstaltungstagen finden zusätzlich zur Hauptreinigung in regelmäßigen Abständen Zwischenreinigungen statt.
Alle Räumlichkeiten werden regelmäßig gelüftet. Die Messe-Halle A wird vor und nach jeder Veranstaltung gelüftet. Während der Veranstaltung ist die Luftzirkulation durch die fest installierte Lüftungsanlage gewährleistet, die im Dauerbetrieb während der Veranstaltung läuft und mit 100% Außenluft betrieben wird.
Für die Gastronomie gelten gesonderte Hygienekonzepte.
Für jeden Veranstaltungstag ist eine hygienebeauftragte Person benannt. Name und Kontakt sind jeweils im Messebüro hinterlegt. Der Hygienebeauftragte belehrt die Beteiligten und informiert zu geltenden Hygienevorschriften und angewendeten Mitteln und Methoden.
2. Zugang / 2G+ Regel
Zum Schutz aller Besucher gilt die 2G-PLUS-Regel: Zugang haben vollständig Geimpfte (mind. 14 Tage seit letzter Impfung) mit tagesaktuellem Test. Ausnahmen von der zusätzlichen Testpflicht bestehen für:
- Personen mit vollständigem Impfschutz und Auffrischungsimpfung (“Booster”)
- Personen mit vollständigem Impfschutz und Genesennachweis, der nicht älter ist als drei Monate
- Personen mit vollständigem Impfschutz, bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate alt ist
- Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen
- Kinder bis 6 Jahre
Zur Identifizierung wird ein Ausweisdokument (Schülerausweis, Personalausweis, Führerschein) benötigt. Das Papier muss ein Foto abbilden.
Vor den Toren des Veranstaltungsortes befindet sich ein Testzentrum. Bitte beachten Sie, dass hier Wartezeiten auftreten können und tätigen Sie idealerweise eine online Voranmeldung. Link zum Testzentrum
3. Wegetrennung
Um Begegnungen an Engstellen zu reduzieren und Abstände zu wahren, sind Ein- und Ausgang des Ausstellungsbereiches getrennt. Das System wird über den ausliegenden Hallenplan (Raumschema) sowie über Bodenmarkierungen in der Halle selbst verdeutlicht.
4. Maskenpflicht
Wir empfehlen das Tragen einer Maske in Gebäuden und Warteschlangen und generell immer dann, wenn kein ausreichender Abstand gegeben ist.
5. Rückverfolgung
Wir gewährleisten eine besondere Rückverfolgbarkeit, damit die Behörden im Falle einer Infektion die Teilnehmenden schnellstmöglich erreichen können. Dazu werden Eintrittskarten nur personalisiert ausgegeben. Die Weitergabe von Tickets ist weiterhin möglich.
Eine Registrierung zur Veranstaltung erfolgt zusätzlich auf freiwilliger Basis über die Corona Warn App. Dazu werden auf dem Veranstaltungsgelände QR-Codes zur Verfügung gestellt.
6. Aussteller
Während des Auf- und Abbaus gilt für Aussteller und deren Dienstleister analog zur Besucherregelung 2G+. Die entsprechenden Nachweise sind jederzeit mitzuführen. Im Ausnahmefall kann ein tagesaktueller Test ausreichend sein. Der Test ist auf Verlangen vorzuweisen.
Häufig benutzte Kontaktflächen (Tischoberflächen, Handfläche) sind regelmäßig mit einem üblichen Haushaltsreiniger zu reinigen. Geräte mit Touch-Oberflächen sollten nach jedem Gebrauch desinfiziert werden. Es ist Desinfektionsmittel bereit zu halten.
Die Einhaltung dieser Schutzverordnung am Stand liegt in der Verantwortung des jeweiligen Ausstellers. Der Aussteller benennt einen Hygieneverantwortlichen am Stand, der jederzeit einen Überblick über die umgesetzten Maßnahmen geben kann.
Die Regelung gilt für alle Personen, die sich am Stand befinden oder beim Auf- und Abbau unterstützen. Während des Auf- und Abbaus ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Sollte das nicht möglich sein, wird das Tragen einer Maske dringend empfohlen.
Veranstaltungen am Stand (Signierstunde) sind nicht zulässig. Hierfür steht im Außenbereich (Hof) ein spezieller Bereich zur Verfügung.
Die Ausgabe von Speisen und Getränken am Stand ist nicht zulässig, es sei denn, es handelt sich um einzeln verpackte Teile zur Selbstbedienung.
7. Lesungen
Für das künstlerische Personal der Lesungen gilt die 3G-Regel. Der Aufenthalt auf der Bühne ist ohne Maske möglich, wenn ein Personen-Abstand von 1,5m eingehalten werden kann.
Werden Mikrofone verwendet, so wird nach jedem Benutzen das Mikrofon gewechselt und jeweils desinfiziert.
Veranstaltungsort: Werk 2 – Halle A, Kochstraße 132, 04277 Leipzig | 51.310654, 12.372101